Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Grundsätzliche Bedingungen

Der Leistungsbeginn erfolgt grundsätzlich nur nach Vorliegen eines rechtswirksamen vom Auftraggeber unterzeichneten Leistungsvertrages.

Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend bis zur schriftlichen Gegenzeichnung des Leistungsvertrages durch die M & S Gebäude – Service GmbH. Das Angebot basiert auf den bei der Angebotserstellung zugänglichen Informationen zu Leistungsumfang, Turni, Material- und Maschineneinsatz. Werden nach der Gegenzeichnung des Leistungsvertrages Leistungsumfang und Turni durch den Auftraggeber verändert, oder werden neue Sachverhalte bezüglich des Objektzustandes, Objektgröße oder des Aufwandes für die angebotenen Dienstleistungen offenbar, die bei der Kalkulation nicht bekannt waren, behält sich die M & S Gebäude – Service GmbH eine Nachkalkulation mit entsprechender Veränderung des Dienstleistungspreises vor.

Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der regelmäßigen  Leistungen ist die Jahressumme, geteilt durch 12 Monate ergibt sich daraus die monatliche Pauschale. Eine Kürzung der Pauschale, auf Grund von Ferien und/oder Feiertagen, ist  grundsätzlich nicht möglich.

Der Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten und Nicht-Vollkaufleuten ist Hannover. Gerichtsstand für Mahnverfahren ist ebenfalls Hannover. Beides gilt für Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland wie auch für ausländische Kunden weltweit.

Verbindliche Aussagen oder Zusagen zu Inhalten des Dienstleistungsvertrages, der Arbeitsausführung oder den Dienstleistungen an sich, dürfen ausschließlich die Geschäftsführung der M & S Gebäude – Service GmbH machen, nicht die gewerblichen Mitarbeiter vor Ort beim Auftraggeber.



Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der
M & S Gebäude – Service GmbH. Die Vertragsdauer und die Kündigung sind dort geregelt.



Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsregelungen berührt nicht die Gültigkeit der restlichen Vertragsregelungen.




§2 Abwerbung von Mitarbeiter der M & S Gebäude – Service GmbH


Der Auftraggeber und die M & S Gebäude – Service GmbH unterliegen der gegenseitigen vertraglichen Treuepflicht. Eine Verletzung derselben liegt vor, wenn der Auftraggeber versucht die Mitarbeiter der M & S Gebäude – Service GmbH abzuwerben bzw. dem Mitarbeiter anbietet die Dienstleistungen der
 M & S Gebäude – Service GmbH auf selbstständiger oder unselbstständiger Basis unter Ausschaltung der M & S Gebäude – Service GmbH zu erbringen. Die M & S Gebäude – Service GmbH ist berechtigt im Abwerbungsfall durch den Auftraggeber oder einen seiner Mitarbeiter eine Vertragsstrafe zu 
fordern, deren Höhe dem achtmonatigen Bruttoeinkommen des abgeworbenen Mitarbeiters entspricht.

Diese Vertragsstrafe kann auch dann gefordert werden, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem abgeworbenen Mitarbeiter kein Vertragsverhältnis zustande kommt bzw. nach kurzer Zeit wieder gelöst wird. Die M & S Gebäude – Service GmbH behält sich darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen und rechtliche Schritte vor.




§3 Reklamationen


Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach der Mängelfeststellung der Geschäftsführung der M & S Gebäude – Service GmbH mitzuteilen. Gravierende Mängel sind postalisch oder per Fax mitzuteilen. Eine mündliche Benachrichtigung der Mitarbeiter vor Ort ist in jedem Fall unzureichend und kann keine Stellungnahme bzw. Kenntnisnahme durch die Geschäftsführung der
 M & S Gebäude – Service GmbH gewährleisten. Rechtzeitig schriftlich der Geschäftsführung mitgeteilte berechtigte von der M & S Gebäude – Service GmbH verursachte Mängel werden durch Nacharbeit beseitigt.




§4 Einweisung vor Objektübernahme


Die M & S Gebäude – Service GmbH hat das Recht auf eine fachgerechte Einweisung in das zu betreuende Anwesen. Dabei übergibt der Auftraggeber sämtliche Unterlagen, Schlüssel und sonstige Utensilien. Weiterhin weist er den Mitarbeiter der M & S Gebäude – Service GmbH in alle haustechnischen, verwaltungsmäßigen und inhaltlichen Gegebenheiten des Anwesens ein, die die Dienstleistung der
 M & S Gebäude – Service GmbH betreffen. Dazu gehören insbesondere die zu betreuenden Flächen und Einrichtungen, sowie sicherheitsrelevante Gegebenheiten.




§5 Leistungen der M & S Gebäude – Service GmbH


Die M & S Gebäude – Service GmbH verpflichtet sich die Dienstleistungen, die in Art, Turnus und Umfang im Betreuungsvertrag vereinbart wurden, zuverlässig und ordentlich für die festgeschriebenen Anwesen zu erbringen.




§6 Durchführung der Leistungen
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beziehen sich die Leistungen der M & S Gebäude – Service GmbH grundsätzlich auf die Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen der Anwesen.
Im Bereich der hausmeisterlichen Dienstleistungen übernimmt die M & S Gebäude – Service GmbH die Dienstleistungen nur in soweit selber, wie es die Handwerksordnung zulässt. Im Rahmen der einfachen turnusmäßigen Haustechnikbetreuung werden ausschließlich Kleinstreparaturen, Instandhaltungstätigkeiten und Kontrolltätigkeiten erbracht, die pro Durchgang nicht mehr als eine halbe Arbeitsstunde in Anspruch nehmen. Die Dienstleistungen werden ausschließlich an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr morgens und 19:00 Uhr abends erbracht. Ersatzteile (z. B. Leuchtmittel), 
sonstiges Material und besondere Maschinenkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt oder vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die M & S Gebäude – Service GmbH behält sich vor Beschaffungskosten auf die Material-, Ersatzteil- und Maschinenkosten aufzuschlagen.




§7 Auftretende Schäden am betreuten Anwesen
Werden der M & S Gebäude – Service GmbH im Rahmen ihrer mit dem Auftraggeber vereinbarten Dienstleistungen Schäden oder Mängel am betreuten Anwesen bekannt, wird die M & S Gebäude – Service GmbH den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Dienstleistungen beinhalten aber in keinem Fall Notdiensteinsätze bzw. Notdienstarbeiten. Besteht ein Dienstleistungsvertrag mit haustechnischen Serviceleistungen werden bei notwendigen größeren Reparaturen dem Auftraggeber Angebote von entsprechenden Dienstleistern (z. B. Handwerkbetrieben) zur Entscheidung vorgelegt. Weitere in diesem Zusammenhang anfallende Dienstleistungen sind im Dienstleistungsvertrag unter Haustechnik beschrieben oder müssen zusätzlich beauftragt werden.




§8 Haftung der M & S Gebäude – Service GmbH
Die M & S Gebäude – Service GmbH haftet für Schäden, die auf der Basis der vereinbarten Dienstleistungen im Dienstleistungsvertrag schuldhaft von ihren Mitarbeitern verursacht werden. Die M & S Gebäude – Service GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Mängel am Anwesen, durch höhere Gewalt mittelbar oder unmittelbar, durch Streik, durch Katastrophen und durch unsachgemäße oder strafbare Handlungen von Mietern, Pächtern, Eigentümern, dem Auftraggeber oder deren Mitarbeitern verursacht werden. Die Haftung wird ebenfalls abgelehnt, wenn der Mängelerkennung durch den Auftraggeber nicht eine Reklamation gemäß §3 dieser AGB folgt und daraufhin Schäden entstehen bzw. Mängel nicht behoben werden.



Grundsätzlich besteht eine Haftung der M & S Gebäude – Service GmbH nur während der Dauer eines gültigen Dienstleistungsvertrages.



Die Haftung der M & S Gebäude – Service GmbH ist auf die Haftpflichtversicherungssumme beschränkt. Diese beträgt pauschal für Personen- und Sachschäden 5 Mio. Euro. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen.




§9 Bezahlung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber


Die Monatsrechnung der M & S Gebäude – Service GmbH ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto  innerhalb von 10 Tagen auf ein Girokonto der M & S Gebäude – Service GmbH zu überweisen. Für gesonderte Dienstleistungen außerhalb des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages werden gesonderte Rechnungen gestellt.  Auch diese sind ohne Abzug von Skonto innerhalb von 10 Tagen auf ein Girogeschäftskonto der M & S Gebäude-Service GmbH zu überweisen. Mitarbeiter der M & S Gebäude – Service GmbH sind grundsätzlich nicht inkassoberechtigt.



Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die M & S Gebäude – Service GmbH zur Erhebung von Verzugszinsen berechtigt. Diese liegen 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank bzw. der Nachfolgeinstitution der EU nach der Währungsunion. Bei längerfristigem Zahlungsverzug durch den Auftraggeber behält sich die M & S Gebäude – Service G mbH vor weitere rechtliche Schritte einzuleiten und weitere Verzugsgebühren zu erheben.



Bei Zahlungsverzug ist die M & S Gebäude – Service GmbH berechtigt die geschuldeten Dienstleistungen solange einzustellen, bis sämtliche Zahlungen inklusive der Verzugsaufschläge durch den Auftraggeber beglichen wurden. Als Datum für den Zahlungseingang gilt in allen Fällen der Eingang auf den Girokonten der M & S Gebäude – Service GmbH.




§10 Rahmenleistungen des Auftraggebers


Im Rahmen der durch die M & S Gebäude – Service GmbH sind vom Auftraggeber unentgeltlich kaltes und warmes Wasser, elektrischer Strom, Objektschlüssel und bei Bedarf abschließbare Lagermöglichkeiten für Putzmittel, Maschinen usw. zur Verfügung zu stellen.



Es wird durch den Auftraggeber versichert, dass die der M & S Gebäude – Service GmbH anvertrauten Dienstleistungen vormals nicht eine eigene Wirtschaftseinheit oder ein eigener Wirtschaftszweig darstellten. Der Auftraggeber versichert, dass für die anvertrauten Dienstleistungen keine eigenen Mitarbeiter gekündigt oder Einkommensmindernde Maßnahmen für eigene Mitarbeiter ergriffen wurden. Sollte eine gesetzliche Pflicht zur Übernahme eigener Mitarbeiter des Auftraggebers bestehen, so wird die M & S Gebäude – Service GmbH von dieser Übergangspflicht des Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber befreit.




§11 Preisanpassung


Wegen der allgemein steigenden Abgabenlast, Lohnerhöhungen und der starken Kostenintensität im Dienstleistungsbereich der M & S Gebäude – Service GmbH sind Preisanpassungen unumgänglich und gestattet. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber 8 Kalenderwochen vor ihrer Gültigkeit schriftlich bekannt gegeben.

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